Vorsicht Kostenfalle

Ein Gedankenspiel: Man geht in ein Restaurant, bestellt einen Kaffee und erhält am Schluss eine Rechnung von 4095 Euro. Natürlich wird der Kellner zur Rede gestellt. Doch der antwortet seelenruhig: «Entschuldigung, aber Sie haben vergessen, die Kaffee-Option zu lösen. Nur mit einer solchen kostet das Getränk bei uns 4.20 Euro.»

Klingt absurd? Nicht in der Welt der Telekommunikation. Immer wieder tappen Mobilfunkkunden in Kostenfallen, wenn sie sich im Ausland aufhalten und dort beispielsweise im Internet surfen. Entweder haben sie vergessen, den günstigeren Sonder­tarif – Option genannt – für die Nutzung der ausländischen Netze zu buchen. Oder sie verfügen über kein Abonnement, in dem billigere Gebühren fürs Ausland inbegriffen sind.

Netzanbiete verdienen immer noch gut mit Roaming. Das zeigt ein aktueller Vergleich der ­Stiftung für Konsumentenschutz: Bei manchen Mobilfunkanbietern ist der Standardtarif für den Internetzugang im Ausland bis zu 975-mal höher als die günstigere Gebühr für die Option. Auf diesem Preisunterschied beruht das Beispiel mit dem Kaffee. Lässt eine Branche Exzesse zu, wird der Ruf nach Regulierung rasch laut. Das ist beim Roaming nicht anders. Doch die Forderung nach staatlich festgelegten Preisobergrenzen oder einer Abschaffung dieser Tarife führt zu weit. Der Konsument kann seine Eigenverantwortung, sich über ­Produkte selber zu informieren, nicht an den Staat delegieren.

Hingegen sollte die Politik beim Roaming Regeln vorgeben, welche die unternehmerische Freiheit der Mobilfunkbetreiber nicht behindern. Eine könnte sein: Die Preismodelle müssen vergleichbar sein. Wenn die Analyse des Konsumentenschutzes eines zeigt, dann dies: Der Tarifdschungel ist nach wie vor so dicht, dass etwa ein fairer Vergleich bei der Sprachtelefonie unmöglich ist. Eine andere Vorgabe könnte so lauten: Die Betreiber müssen Optionen ohne Verfallsdatum anbieten. Üblich ist eine Gültigkeit von 30 Tagen. Danach müssen die Nutzer den Sondertarif erneut buchen.

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